Rechtliches in Deutschland
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Die wichtigsten Regeln des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) für Erwachsene.

Keine Rechtsberatung. Diese Übersicht ist eine vereinfachte Zusammenfassung des Gesetzestextes (abgerufen am 22.10.2026 auf gesetze-im-internet.de). Gesetze können sich ändern – maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigenanbau: Erwachsene (ab 18) dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig privat anbauen (§ 9 Abs. 1 KCanG).
- Keine Weitergabe: Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).
- Besitz: Unterwegs bis zu 25 Gramm, am Wohnsitz bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie bis zu drei lebende Pflanzen (§ 3 KCanG).
- Schutz vor Zugriff: Cannabis und Vermehrungsmaterial (z. B. Samen) müssen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt werden (§ 10 KCanG).
- Konsumverbote: u. a. in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen, in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr (§ 5 KCanG).
- Keine Extraktion von THC: Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Pflanze ist verboten; ausgenommen ist u. a. die Extraktion von CBD (§ 2 Abs. 2 KCanG).
- Werbeverbot: Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten (§ 6 KCanG). Deshalb gibt es auf dieser Seite keine Werbung und keine Kauflinks.
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Flos Blick auf diese Kategorie
Verantwortungsvoller Eigenanbau heißt für mich, die gesetzlichen Regeln des KCanG im Alltag sauber umzusetzen: Wir leben als drei volljährige Personen in unserem eigenen Mehrgenerationenhaus, halten uns strikt an die Obergrenze von maximal drei lebenden Pflanzen pro erwachsener Person (§ 9 KCanG) sowie die Besitzgrenzen (§ 3 KCanG), sichern das Grow-Zelt zuverlässig gegen unbefugten Zugriff (§ 10 KCanG) und geben selbstverständlich nichts an Dritte weiter.